Entschädigung

Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, erhalten unsere Versicherten und deren Hinterbliebenen neben den Sachleistungen auch Geldleistungen. Es kann sich dabei um einmalige und laufende Geldleistungen handeln.

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Das Persönliche Budget

Ab 1. Januar 2008 haben Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget

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Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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