
Das Persönliche Budget
Ab 1. Januar 2008 haben Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Es ist eine neue Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) und damit auch der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Bedarf an Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation, anstatt einer traditionellen Sachleistung, Geld zu erhalten. Sie können so selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen in Anspruch nehmen. Durch das Persönliche Budget werden die Versicherten zum Käufer, Kunden oder gar zum Arbeitgeber und haben damit Einfluss auf die Art und Gestaltung der Leistung, die sie erhalten. Dies stärkt die Selbstbestimmung und Selbständigkeit der Versicherten.
Grundlage des Persönlichen Budget ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (= Budgetnehmer) und der Unfallkasse (= Leistungsträger). Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am Bedarf und soll die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten.
Ein Beispiel:
Ein Versicherter fährt regelmäßig mit dem Zug zu einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben. Für das Erstatten der Fahrtkosten müssen die Anwesenheit während der Maßnahme sowie die entstandenen Fahrtkosten nachgewiesen werden. Zukünftig kann der Versicherte für solche Kosten ein festes Budget mit uns vereinbaren. Das bedeutet konkret: Wir überweisen das Geld im Voraus an den Betroffenen. Er muss keine Kosten mehr aus eigener Tasche vorlegen.
Wenn Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen möchten oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Artikel versenden