Mehrleistungen
Mehrleistungen werden zusätzlich zu den Regelleistungen für ganz bestimmte, in der Satzung geregelte Personengruppen, gewährt. Es handelt sich hierbei um zusätzliche laufende Geldleistungen
- während der Heilbehandlung (bei längerer Arbeitsunfähigkeit) und Berufsförderung
- zur Rente an Versicherte
- zur Hinterbliebenenrente
- sowie um zusätzliche einmalige Geldleistungen im Todesfall.
Bei dem Personenkreis, für den in der Satzung Mehrleistungen vorgesehen sind, geht es insbesondere um
- ehrenamtlich Tätige für öffentlich-rechtliche Institutionen (z.B. Gemeinderats-Mitglieder, Elternbeiräte, Schülerlotsen)
- Personen, die zur Unterstützung einer öffentlichen Diensthandlung oder als Zeugen herangezogen werden
- ehrenamtlich Tätige in Hilfeleistungsorganisationen (z.B. Freiwillige Feuerwehr) oder im Zivilschutz
- Personen, die bei Unglücksfällen oder Not spontan Hilfe leisten
- Blut- und Gewebespender.
Das selbstlose Handeln dieser Personen, die im Interesse von Leben und Gesundheit anderer bzw. im Interesse des Gemeinwohls tätig werden und dabei durch Unfall oder Krankheit zu Schaden kommen, soll hier durch zusätzliche Leistungen honoriert werden.
Die Mehrleistungen werden auf die Rente der gesetzlichen
Rentenversicherung nicht angerechnet. Auch dies unterstreicht ihren besonderen Ausgleichszweck.
Mehrleistungen nach der Satzung
(Stand Juli 2011)


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