Versicherungsfälle

Aus dem Bereich der privaten Versicherungswirtschaft kennen Sie die versicherten Risiken, wie z.B. Unfall, Tod, Invalidität etc. Wollen Sie sich dagegen absichern, müssen Sie einen Versicherungsvertrag abschließen.
Bei uns ist das anders: Der Gesetzgeber hat für Sie einen Schutzbereich normiert und Sie gegen bestimmte Risiken abgesichert, denen Sie im schulischen Bereich, im Erwerbsleben oder bei sonstigen Tätigkeiten ausgesetzt sind. Wir unterscheiden dabei folgende Versicherungsfälle:

Arbeits- und Wegeunfälle

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit erleiden. Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereignen. Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führen. Welche Voraussetzungen müssen für einen Versicherungsfall vorliegen? Versicherungsschutz bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger besteht, wenn der eingetretene Gesundheitsschaden auf eine versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist, d. h.:

  • zum Unfallzeitpunkt muss der Versicherte eine Tätigkeit verrichten, die sachlich zu seiner versicherten Tätigkeit gehört,
  • der Unfall muss sich infolge dieser Verrichtung ereignen und
  • einen Gesundheitsschaden oder den Tod verursachen.

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden. Diese Krankheiten müssen in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. Es ist also nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung auch eine Berufskrankheit.

Unternehmer und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger zu melden.

Als Berufskrankheiten werden nur Krankheiten aufgenommen, bei denen die medizinische Wissenschaft gesicherte Erkenntnisse darüber gewonnen hat,

  • dass die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird und
  • dass bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen durch ihre versicherte Tätigkeit ausgesetzt sind.

Liste der Berufskrankheiten in der Fassung vom 01.07.2009

 

 


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
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