
Aufgaben und Leistungen
Unsere wichtigste Aufgabe ist es, unsere Mitgliedsbetriebe und –unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Das gilt für die Arbeitsstätten, für die Kindertageseinrichtungen und für die Schulen.
Der Vorrang der Prävention vor Rehabilitation und Entschädigungsleistung ist gesetzlich festgeschrieben und gehört zum Selbstverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung.
Prävention umfasst alle Maßnahmen, Mittel und Methoden, die eine Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Arbeitssystemen beinhalten, so dass Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindert sowie das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden im Sinne einer betrieblichen Gesundheitsförderung verbessert werden.
Um diese Ziele zu erreichen,
- beraten wir unsere Mitglieder zum Arbeits- und Gesundheitsschutz: persönlich vor Ort, telefonisch oder auch schriftlich (Baustellungnahmen),
- besichtigen wir unsere Mitgliedsbetriebe um festzustellen, ob dieVorschriften und sonstigen Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Wenn erforderlich, werden notwendige Maßnahmen angeordnet. Wir untersuchen Unfälle und ermitteln bei BK-Verdachtsanzeigen,
- informieren und schulen wir jährlich etwa 5.000 Personen in ein- und zweitägigen Seminaren,
- veranstalten wir Sicherheitsaktionen/Wettbewerbe und führen Projekte durch,
- arbeiten wir in bundesweiten Gremien mit, um Vorschriften und Informationen zu erstellen,
- kooperieren wir mit anderen Institutionen.

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