Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" regelt die Zahl und die Ausbildung der Ersthelfer(in). In Kindertageseinrichtugen sollte mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer je Kindergruppe zur Verfügung stehen.

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Erste Hilfe in Schulen I

Erst-Helfer-Ausbildung und Erste-Hilfe-Training

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe (VV des MBWW vom 2. Dezember 1999). Dazu gehört auch, dass ausreichend Ersthelfer(innen) ausgebildet sind.

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Erste Hilfe in Schulen II

Fortbildung am „Langen Nachmittag“

In einem gemeinsamen Projekt der Unfallkasse Rheinland-Pfalz mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurde das bisherige Erste-Hilfe-Training modifiziert und zu einem „Langen Nachmittag“ verdichtet.

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Ermächtigung als Aus- und Fortbildungsstelle

Die Aus- und Fortbildung erfolgt durch sogenannte "ermächtigte" Stellen. Die Ermächtigung wird durch die "Qualitätssicherungsstelle für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe ausgesprochen.

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Willkommen beim Unterrichtskonzept
"Hilfen zum Helfen"

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz entwickelte in Kooperation mit weiteren Unfallkassen, einigen Schulen sowie Hilfsorganisationen die Materialsammlung "Hilfen zum Helfen".
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Kurzfilm mit Praxisanleitung zum "Knieverband".


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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