
Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" regelt die Zahl und die Ausbildung der Ersthelfer(in). In Kindertageseinrichtugen sollte mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer je Kindergruppe zur Verfügung stehen.

Erste Hilfe in Schulen I
Erst-Helfer-Ausbildung und Erste-Hilfe-Training
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe (VV des MBWW vom 2. Dezember 1999). Dazu gehört auch, dass ausreichend Ersthelfer(innen) ausgebildet sind.
Erste Hilfe in Schulen II
Fortbildung am „Langen Nachmittag“
In einem gemeinsamen Projekt der Unfallkasse Rheinland-Pfalz mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurde das bisherige Erste-Hilfe-Training modifiziert und zu einem „Langen Nachmittag“ verdichtet.
Willkommen beim Unterrichtskonzept
"Hilfen zum Helfen"
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz entwickelte in Kooperation mit weiteren Unfallkassen, einigen Schulen sowie Hilfsorganisationen die Materialsammlung "Hilfen zum Helfen".
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