Ermächtigung als Aus- und Fortbildungsstelle

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Hierfür müssen entsprechend aus- und fortgebildete Ersthelfer in den Betrieben zur Verfügung stehen.

Die Aus- und Fortbildung erfolgt durch sogenannte "ermächtigte" Stellen. Die Ermächtigung wird durch die "Qualitätssicherungsstelle für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe ausgesprochen.

Betriebe können auf Antrag als "Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" ermächtigt werden.

Der Antrag auf Ermächtigung ist zunächst an die Unfallkasse zu richten.

Die Qualitätssicherungsstelle

  • prüft die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ermächtigung und
  • schließt Vereinbarungen über Art und Umfang der Aus- und Fortbildungsleistungen und die Höhe der Lehrgangsgebühren ab.

Ein Erhebungsbogen, entsprechende Erläuterungen sowie die "Grundsätze für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" und weitere Informationen können Sie im folgenden abrufen.

Erhebungsbogen

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner:
René Preugschat, Tel.: 02632-960 238

 

 


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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