
Ermächtigung als Aus- und Fortbildungsstelle
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Hierfür müssen entsprechend aus- und fortgebildete Ersthelfer in den Betrieben zur Verfügung stehen.
Die Aus- und Fortbildung erfolgt durch sogenannte "ermächtigte" Stellen. Die Ermächtigung wird durch die "Qualitätssicherungsstelle für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe ausgesprochen.
Betriebe können auf Antrag als "Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" ermächtigt werden.
Der Antrag auf Ermächtigung ist zunächst an die Unfallkasse zu richten.
Die Qualitätssicherungsstelle
- prüft die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ermächtigung und
- schließt Vereinbarungen über Art und Umfang der Aus- und Fortbildungsleistungen und die Höhe der Lehrgangsgebühren ab.
Ein Erhebungsbogen, entsprechende Erläuterungen sowie die "Grundsätze für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" und weitere Informationen können Sie im folgenden abrufen.
Ihr Ansprechpartner:
René Preugschat, Tel.: 02632-960 238

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