Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" regelt die Zahl und die Ausbildung der Ersthelfer(in). In Kindertageseinrichtugen sollte mindestens ein(e) Ersthelfer(in) je Kindergruppe zur Verfügung stehen.

Noch besser ist es: Jede Erzieherin und jeder Erzieher sollte Ersthelfer(in) sein.

Die Ausbildung ist für die Ersthelfer(innen) kostenfrei.

Die anfallenden Kosten werden von dem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen.

Ersthelfer(in) ist nur, wer bei einer für die Ausbildung in Erster Hilfe vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet worden ist und sich regelmäßig fortbildet. Die Grundausbildung umfasst acht Doppelstunden, die Fortbildung (Erste-Hilfe-Training) vier Doppelstunden.

Die Fortbildung hat in angemessenen Zeiträumen zu erfolgen, in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren.

Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Es ist empfehlenswert vor Lehrgangsbeginn, beim Unfallversicherungsträger eine Kostenzusage einzuholen.

Auskunft erteilt: Susanne Schimanski, Tel.: 02632 960-330


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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