Erst-Helfer-Ausbildung und Erste-Hilfe-Training

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe (VV des MBWW vom 2. Dezember 1999). Dazu gehört auch, dass ausreichend Ersthelfer(innen) ausgebildet sind.

Es ist anzustreben, dass alle Lehrkräfte zu Ersthelfern ausgebildet werden. Darüber hinaus sollen Hausmeister und Schulverwaltungskräfte - sofern sie in die Organisation der Ersten Hilfe eingebunden sind - ebenfalls ausgebildet werden.

Ersthelfer ist nur, wer bei einer für die Ausbildung in Erster Hilfe vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet worden ist und sich regelmäßig fortbildet.

Die Grundausbildung umfasst acht Doppelstunden, die Fortbildung (Erste-Hilfe-Training) vier Doppelstunden.

Die Fortbildung hat in angemessenen Zeiträumen zu erfolgen. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz und die Schulaufsicht empfehlen Lehrkräften für die Durchführung eines Erste-Hilfe-Lehrgangs einen Drei-Jahres-Rhythmus.

Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Es ist empfehlenswert vor Lehrgangsbeginn beim Unfallversicherungsträger eine Kostenzusage einzuholen.

Vor der Durchführung des Erste-Hilfe-Lehrgangs sollten die Schulen beim Schulsportreferenten schriftlich eine Durchführungsgenehmigung beantragen..

Haben Sie Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin: Susanne Schimanski, Tel.: 02632 960-330

Broschüre: Erste Hilfe in Schulen (GUV-SI 8065)

 

 


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
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Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

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Fax: 02632 960-100
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