Allgemeine Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen für die Feuerwehr
Während des Feuerwehrdienstes, z. B. bei Übungen, Brandbekämpfung, technischer Rettung oder anderer Hilfeleistungen können Feuerwehrleute auf viele unterschiedliche Gefahren treffen. Jeder Feuerwehrangehörige muss daher gesundheitlich für den Feuerwehrdienst geeignet sein. Hierzu gibt es Untersuchungen auf die gesundheitliche Eignung vor Antritt des aktiven Feuerwehrdienstes. Diese sollen klären, inwiefern gesundheitliche Bedenken oder Einschränkungen des Feuerwehranwärters für den Dienst bei der Feuerwehr vorliegen. Im Rahmen der Einstellungsuntersuchungen ist zur Unterstützung des untersuchenden Arztes von den Feuerwehranwärtern ein Fragebogen auszufüllen. Unter Berücksichtigung der Fragen und einer anschließenden Untersuchung soll der Arzt den Gesundheitszustand und die damit verbundene Eignung des Bewerbers einschätzen.
Zur Durchführung und Dokumentation der Eignungsuntersuchungen stellt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz den untersuchenden Ärzten die drei nachfolgenden Arbeitshilfen im Internet zur Verfügung.
Fragebogen für den Feuerwehrangehörigen (Eignungsuntersuchung)
Untersuchungsbogen (Eignungsuntersuchung)
Ärztliche Stellungnahme (Eignungsuntersuchung)
Neben den Eignungsuntersuchungen sind ggf. zusätzliche spezielle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erforderlich. Diese beziehen sich konkret auf Tätigkeitsbereiche des jeweiligen Feuerwehrangehörigen. Hierzu zählen z. B. Tätigkeiten als Atemschutzgeräteträger oder Taucher.
Die Erfordernis der speziellen Untersuchungen ergibt sich aus der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) und sind unter Berücksichtigung der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze durchzuführen. Für die Atemschutzgeräteträger ist der Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ und für die Taucher der Grundsatz G 31 „Tauchen“ zu beachten. Die Grundsätze sind allgemein anerkannte Regeln der Arbeitsmedizin. Diese sollen sicherstellen, dass die Vorsorgeuntersuchungen für bestimmten Tätigkeiten durch die untersuchenden Ärzte möglichst einheitlich durchgeführt, nach gleichen Kriterien beurteilt, ausgewertet und anschließend erfasst werden.
Die Grundsätze sollen die ärztliche Handlungsfreiheit im Einzelfall allerdings nicht einschränken. Jede Untersuchung eines Feuerwehrangehörigen ist als Einzelfall anzusehen und vom Arzt aufgrund seiner besonderen Qualifikation auf der Grundlage der Grundsätze individuell zu bewerten.
Vorrangiges Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist es, über Gesundheitsrisiken aufzuklären und zu beraten, Beeinträchtigungen zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. Die Vorsorgeuntersuchungen sollen z. B. die Feuerwehrangehörigen vor gesundheitlichen Schäden bewahren, die z. B. das Tragen von Atemschutzgeräten oder das Tauchen auslösen können.
Für die speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen stehen den untersuchenden Ärzten zwei weitere Arbeitshilfen im Internet zur Verfügung:
Arbeitshilfe G 26 „Atemschutzgeräte“ (spezielle Vorsorgeuntersuchungen)
Arbeitshilfe G 31 „Tauchen“ (spezielle Vorsorgeuntersuchungen)
Eine Übersicht über die sich wiederholenden Untersuchungstermine erleichtert die „Vorsorgekartei für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ (GUV-I 8582).
Die ärztliche Bescheinigung kann über den Vordruck „Ärztliche Bescheinigung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ (GUV-I 8581) erfolgen.
Die Vorsorgekartei und der Vordruck kann der Träger der Feuerwehr bei der Unfallkasse kostenlos über die o. g. Bestell-Nr. anfordern.


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