Kopfschutz

Die als Jugendfeuerwehrhelme im Fachhandel häufig angebotenen Helme sind in der Regel Schutzhelme, die auch in Industrie und Handwerk weit verbreitet sind und die mit entsprechend zünftigem Dekor ein wenig attraktiver gestaltet sind.

Die Helme sind durch eingeprägte oder eingegossene Informationen über

  • die angewendete Norm (DIN EN 397),
  • Name oder Zeichen des Herstellers,
  • Jahr und Quartal der Herstellung,
  • Helmtyp (Bezeichnung des Herstellers) auf der Helmschale und der Innenausstattung,
  • Größe oder Größenbereich auf der Helmschale und der Innenausstattung und
  • das verwendete Helmmaterial (Kurzzeichen bei Industrieschutzhelmen)

gekennzeichnet. Zusätzlich muss das EG-Konformitätszeichen (Kurzzeichen „CE“) angebracht sein. Über die Benutzungsdauer können hier keine allgemein gültigen Angaben erfolgen, da die aus thermoplastischen Kunststoffen hergestellten Schutzhelme für die Jugendfeuerwehr je nach dem verwendeten Werkstoff einer Alterung und damit unter Umständen einer Minderung der Schutzeigenschaften unterliegen.

Die Alterung der Helmschalen hängt z.B. von der ultravioletten Strahlung in Verbindung mit den klimatischen Verhältnissen, dem Einsatzort, der Benutzungsdauer und der Lagerung ab.
Die Helme der Jugendfeuerwehr werden in der Regel nicht so häufig benutzt, wie die Helme in Industrie und Handwerk. Außerdem erfolgt meistens die Lagerung auf dem Feuerwehrhaus. Insofern kann von den in der „GUV-Regel Benutzung von Kopfschutz" GUV-R 193 angegebenen Gebrauchsdauer der Helme für die Jugendfeuerwehr abgewichen werden.

Um festzustellen, ob ein Schutzhelm mit einer Helmschale aus thermoplastischem Kunststoff weiterhin benutzt werden darf, empfiehlt sich der so genannte „Knacktest“. Dabei wird die Helmschale mit den Händen seitlich zusammengedrückt oder der Schirm bzw. der Helmrand leicht gebogen. Sind bei aufgelegtem Ohr Knackgeräusche wahrnehmbar, deutet dies auf eine erhebliche Versprödung des Helmschalenmaterials hin. Der Schutzhelm ist dann der weiteren Benutzung zu entziehen.

Bei Jugendfeuerwehrhelmen aus duroplastischen Kunststoffen sollte die Benutzungsdauer nur durch mechanische Beschädigung begrenzt sein.

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