
Fa. Hanrath in Liquidation
Mit der Liquidation der Fa. Hanrath dürften Schadensersatzforderungen wegen des Verkaufs nicht zertifizierter Feuerwehrstiefel schwierig werden. Liquidationsbekanntmachung:

Urteil gegen Hanrath Schuh GmbH: Feuerwehrstiefel dürfen nicht mehr verwendet werden
Feuerwehrstiefel müssen den Bestimmungen des § 12 Abs. 1 Nr. 4 Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C 53) entsprechen, dies ist bei den Schuhen der Hanrath Schuh GmbH nicht der Fall.
Daher untersagen wir, dass Feuerwehrsicherheitsschuhwerk des genannten Herstellers, das nach dem 01. Januar 2003 den Feuerwehrangehörigen zur Verfügung gestellt wurde, im Feuerwehrdienst in Rheinland-Pfalz verwendet wird.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Newsletter Ausgabe 17/2009
Rundschreiben der DGUV vom 22.10.2008
Rundschreiben der DGUV vom 16.12.2008
Rundschreiben der DGUV vom 29.06.2009
Beschluss VG Aachen3 L 113/09 vom 18.05.2009
Beschluss Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 935/09 vom 25.03.2010
Untersagungsverfügung BezReg Köln Aktenzeichen: 55.3.8221 (UV 003/10)

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