
Maskenbrillen für Atemschutzgeräteträger
Sofern der vorhandene Sehfehler eines Atemschutzgeräteträgers durch die Verwendung einer Brille korrigiert werden kann, ist dem betroffenen Feuerwehrangehörigen für Einsatz, Übung und Ausbildung unter der Vollmaske eine entsprechende Maskenbrille zur Verfügung zu stellen.
Maskenbrillen in diesem Sinne werden in die Atemschutzmaske eingesetzt, so dass keine Brillenbügel bzw. Brillenbänder benötigt werden .
Die einschlägigen Hersteller von Atemanschlüssen bieten Maskenbrillen dieser Art an, spezielle Atemschutzmasken für Brillenträger sind demnach nicht erforderlich.
Nach Ziffer 5.2 FwDV 7 “muss für Einsatzkräfte, die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, ... eine innenliegende Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeteilt werden. Die Maskenbrille muss in den persönlich zugeteilten Atemanschluss eingesetzt sein und im Einsatz getragen werden.
Maskenbrillen, welche über die Dichtlinie des Atemanschlusses verlaufen, sind nicht zulässig“, weil sonst erhebliche Undichtigkeiten auftreten.
In jüngerer Zeit wird der Einsatz von Kontaktlinsen diskutiert, die die Feuerwehrangehörigen auch zivil tragen. Bisher sind uns keine nachteiligen Erfahrungen im Feuerwehrdienst bekannt geworden.

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