Schnittschutz für Kettensägenführer

DIN EN 381-5 “Schutzkleidung für Benutzer von handgeführten Kettensägen – Teil 5: Anforderungen an Beinschutz” definiert drei Formen für den Beinschutz:

Die Formen A und B sind für professionelle Kettensägenführer bei den üblichen Holzerntearbeiten gedacht. Der Schnittschutz ist im wesentlichen auf die Vorderseiten der Beine beschränkt.

Die Form C soll von Personen benutzt werden, die normalerweise nicht oder nur in Ausnahmesituationen mit der Kettensäge tätig werden. Der Schutzbereich des Beinschutzes umfasst bei der Form C die Vorder- und Rückseite der Beine (Rundumschutz).

Die einzelnen Formen unterscheiden sich im Tragekomfort.

Für den Feuerwehreinsatz mit Kettensägen ist ein Beinschutz nach DIN EN 381-5 erforderlich. Die Ausführung kann als Latzhose, Bundhose oder Beinlinge gewählt werden. Dabei empfiehlt sich eine Größe, die das Tragen über der Hose des Feuerwehrschutzanzuges ermöglicht.

Bei Neubeschaffungen ist darauf zu achten, dass die Schnittschutzausrüstung mit dem Zeichen “KWF-Gebrauchswert” (Schnittschutzhosen) bzw. “KWF-Test” (Schnittschutzbeinlinge) und dem Piktogramm “Schutz gegen tragbare Kettensägen” gekennzeichnet ist. Das über 50 Jahre alte “FPA –Zeichen“ (FPA = Forsttechnischer Prüfausschuss des KWF) ist durch das Zeichen “KWF-Gebrauchswert” ersetzt worden. Weiterhin ist unter den oben angeführten Aspekten bei Neubeschaffung die Form C auszuwählen (GUV-I 8675).

Vorhandene, funktionsfähige Ausrüstungen können weiterhin benutzt werden. Beinlinge, bei denen keine sichere Verbindung im Bereich des Hosenschlitzes besteht, sind allerdings zu ersetzen.

Für einen Kettensägenbenutzer der Feuerwehr besteht die vollständige persönliche Schutzausrüstung aus:

  • Feuerwehrschutzanzug,
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Gesichtsschutz,
  • Feuerwehrschutzhandschuhe,
  • Feuerwehrsicherheitsschuhwerk,
  • Schnittschutzhose bzw. Schnittschutzbeinlinge,
  • Gehörschutzstöpsel.

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