Solaranlagen: An Vorsorge im Brandfall denken

Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert

Die Installation von Solaranlagen – sogenannte Fotovoltaikanlagen – auf Dächern wächst bundesweit, sowohl im privaten als auch industriellen Bereich. Doch was ist zu beachten, wenn es zu einem Brand kommt? Stimmt es, dass sich Solaranlagen bei einem Brand nicht abstellen lassen?

„Nicht gespart werden sollte an Schutzmechanismen, damit sich im Brandfall die erneuerbare Energie vom Dach nicht zur bösen Falle für die Hausbewohner und die Einsatzkräfte der Feuerwehr entpuppt“, sagt Dave Paulissen, Präventionsfachmann von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. „Noch sind uns in Rheinland-Pfalz keine Feuerwehreinsätze bekannt, bundesweit steigt jedoch die Zahl der Vorfälle“.

Wie kommt es zur Gefahr?
Leitungen und Bauteile der Solaranlage stehen bei Lichteinfall ständig unter elektrischer Spannung. Besondere Abschaltsysteme, welche den Versorgungsstrang der Gleichspannung direkt an der Quelle unterbrechen, fordern weder Normen noch gesetzliche Regelungen. Ebenso ist die Anordnung von Anlagenbauteilen, wie beispielsweise der Wechselrichter, nicht vorgegeben und bei der Montage freigestellt. Eine Kennzeichnung der Gebäude für den Gefahrenfall ist bisher für den Betreiber freiwillig. Für Feuerwehrleute kann beim Einsatz Lebensgefahr bestehen, wenn sie nicht wissen, dass eine Solaranlage existiert und zum anderen Gefahrenbereiche nicht elektrisch abgeschaltet werden können und damit frei von Strom sind.

Was empfehlen Fachleute? Bei der Feuerwehr stehen Sicherheit und Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte im Vordergrund. Für Hersteller und Betreiber geht es zudem auch um die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage und den Gebäudeschutz. Grundsätzlich hat im Schadensfall der Personenschutz Priorität gegenüber materiellen Werten. „Wir beraten die Feuerwehren über Aufbau und Wirkungsweise der Solaranlagen und sensibilisieren für mögliche Gefahren, die im Einsatzfall von dieser neuen Technologie ausgehen kann“, informiert Dave Paulissen. Der Sicherheitsexperte und Ansprechpartner für die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz appelliert auch an private und wirtschaftliche Betreiber von Solaranlagen: Die Feuerwehr sollte über Anlagentyp, Bauweise und die eingebauten Schutzeinrichtungen Kenntnis haben, damit sie im Ernstfall geeignete Maßnahmen treffen kann. Neben der Kennzeichnung von Anlagen- und Gebäudeteilen ist bereits in der Planungsphase eine Abstimmung zwischen der Feuerwehr und dem Erbauer bzw. Betreiber zu empfehlen“, rät Paulissen.

Die Unfallkasse sieht Brandschaubegehungen und Kenntnisse über Verdrahtungspläne als hilfreich an. So könnten die Feuerwehren Kataster anlegen und Kontaktdaten zu Elektrofachkräften vor Ort griffbereit halten, um für einen Notfall gewappnet zu sein. „Es ist immer gut, wenn man sich ohne Druck vorbereiten kann und im Falle eines Falles nur die Schublade aufmachen muss“, rät Dave Paulissen. Denn nur, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Einsatzkräfte berücksichtigt sind, können die Feuerwehren ihren Aufgaben „Retten – Löschen – Bergen – Schützen“ gerecht werden.


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