Umfassender Schutz für Studierende

Zum Start in das neue Semester weisen wir auf den umfassenden Versicherungsschutz hin, den der Gesetzgeber für Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen eingerichtet hat.

Mit der Immatrikulation sind danach Studierende automatisch versichert, ohne dass sie selbst Beiträge bezahlen. Die Kosten übernimmt das Land Rheinland-Pfalz.

Hochschulen sind alle nach Landesrecht anerkannte Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft. In Rheinland-Pfalz wird nach folgenden Hochschularten unterschieden:

- Universitäten,
- Theologische Hochschulen,
- sonstige wissenschaftliche Hochschulen,
- Fachhochschulen,
- Verwaltungsfachhochschulen.

Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten rund um das Studium, also Vorlesungen, Seminare oder den Besuch der Hochschulbibliotheken sowie den Weg von Zuhause zur Hochschule und zurück. Das gleiche gilt beim offiziellen Hochschulsport, bei der Arbeit in der studentischen Selbstverwaltung oder bei Exkursionen, die von der Hochschule organisiert sind. Ein von der Hochschule organisiertes Praktikum ist ebenfalls versichert. Privat organisierte Praktika oder private Nebenjobs zur Finanzierung des Studiums sind über die, für den jeweiligen Betrieb, zuständige Fach-Berufsgenossenschaft versichert.

Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen sind Studienarbeiten zu Hause sowie privat organisierte Studienfahrten.

Es besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz, wenn der Weg zur Hochschule oder von dort nach Hause unterbrochen wird, um z. B. private Angelegenheiten oder Einkäufe zu erledigen. In solchen Fällen ist bei Unfällen die Krankenkasse der Leistungsträger.

Mehr als 500 Studierende sind in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr bei einem Unfall verletzt worden (davon 131 Unfälle auf dem Weg zur Hochschule oder auf dem Rückweg). In diesen Fällen hat die Unfallkasse nicht nur die Arzt- und Krankenhausrechnungen übernommen, sondern auch alle eventuell notwendigen Pflege- und Rehabilitationskosten, Verletztengeld bei Verdienstausfall sowie bei dauerhaften Gesundheitsschäden eine Rente. Der gesetzliche Versicherungsschutz geht also viel weiter als die Leistungen einer Krankenkasse, zum Vorteil der Patienten.

Studierende sollten daher Unfälle im Zusammenhang mit den o.g. versicherten Tätigkeiten so schnell wie möglich der Hochschulleitung melden und auch den behandelnden Arzt entsprechend informieren.

<< Faltblatt „Unfallversicherung für Studierende“ >>

<< Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Lehrende und Studierende an Hochschulen >>
(Stand April 2010)



Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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