Vorschriften zum Schutz vor Lärm und Vibration am Arbeitsplatz

Für Lärm und Vibrationen gelten Grenzwerte am Arbeitsplatz. Ziel der Verordnung ist, die Beschäftigten bei der Arbeit besser vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen zu schützen.

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Lärmschutz für den Musik- und Unterhaltungssektor

Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06.03.2007 wurden zwei europäische Arbeitsschutz-Richtlinien zu Lärm (2003/10/EG) und zu Vibrationen (2002/44/EG) in nationales Recht überführt.

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Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

In vielen Fällen werden in kleineren kommunalen Betrieben brennbare Flüssigkeiten, vor allem Benzin, in ungeeigneten Gefäßen und auch an unzulässigen Orten vorgefunden.

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Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

In vielen Bau- und Betriebshöfen, im Straßenunterhaltungsdienst, aber auch in den Arbeitsbereichen der Hausmeister ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) noch nicht selbstverständlich. Das belegen Untersuchungen von Arbeitsunfällen.

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Arbeiten auf Leitern und Tritten

Der Beitrag soll mit Hilfe der Prüfliste für "Leitern und Tritte" die Einsatzvoraussetzung für Leitern und Tritte sowie die Abgrenzung zu Arbeitshilfsgerüsten und klassischen Gerüsten aufzeigen.

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Unfallkasse Rheinland-Pfalz
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