Abfallwirtschaft

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Beschäftigten der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe.

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Abwasserbetriebe

In Rheinland-Palz werden 750 kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Gesamtausbaukapazität von etwa 7,2 Mio. Einwohnerwerten betrieben.

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Bäder

Die Beschäftigten der Bäder sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Besondere Unfallgefahren bestehen dabei beim Umgang mit Chemikalien, beispielsweise bei der Reinigung oder bei der Wasseraufbereitung.

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Bauhöfe

Die Anforderungen moderner Gemeinden verlangen den flexiblen Einsatz aller Bauhofmitarbeiter. Das Arbeitsgebiet auf dem Bauhof ist sehr vielseitig und erstreckt sich über die Tätigkeitsfelder zahlreicher Handwerksberufe.

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Forstwirtschaft

Insbesondere in der heute noch vorwiegend motormanuellen Holzernte besteht ein hohes Gefährdungspotential aufgrund der sich ständig ändernden natürlichen Randbedingungen und der enormen freiwerdenden Energien mit der Gefahr schwerster Verletzungen.

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Gesundheitsdienst

Zu den versicherten Betrieben gehören die Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, deren Träger Gemeinden, Städte, Landkreise oder das Land.

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Hilfeleistungsunternehmen

Ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte der Hilfeleistungsunternehmen sind – auch bei Tätigkeiten im Ausland – gesetzlich unfallversichert.

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Justiz

Durch die breit gefächerten Tätigkeitsbereiche in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten und die Vielschichtigkeit der Tätigkeitsfelder kommt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu.

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Museen, Archive und historische Bauten

Während die Ausstellungen in Museen und historischen Bauten vielen bekannt sind, bleiben die Ausgrabungen und Restaurationsarbeiten in den Werkstätten im Verborgenen. Häufig muss, um wertvolle Kulturgüter bergen und erhalten zu können, improvisiert werden.

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Polizei

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hilft durch sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Erkrankungen und Unfälle zu vermeiden. Unsere Zuständigkeit auch für die Beamten resultiert hierbei aus der staatlichen Aufgabe der Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes.

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Sonderbetriebe

Zu unseren Mitgliedsunternehmen gehören auch Betriebe, die auf den ersten Blick nicht dem öffentlichen Sektor zugerechnet würden. Beispielhaft seien hier Beschäftigungsgesellschaften, die Nürburgring GmbH, Wohnungsbaugesellschaften oder der Flugplatz Zweibrücken genannt.

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Sparkassen

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als gesetzlicher Unfallversicherungsträger hilft den Sparkassen, der Landesbausparkasse, der Landesbank Rheinland-Pfalz und sonstigen Unternehmen der Sparkassenorganisation, die bei der Unfallkasse versichert sind, durch sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz Erkrankungen, Unfälle und Raubüberfälle zu vermeiden.

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Straße und Verkehr

Planen, Bauen, Unterhalten ... So vielfältig wie die Tätigkeiten sind die damit verbundenen Gefährdungen, insbesondere wenn in unmittelbarer Verkehrsnähe gearbeitet wird.
Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet, das Restrisiko bei vertretbaren Aufwand so gering wie möglich zu halten.

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Theater

Da häufig für das bühnentechnische Personal Baustellencharakter mit hektischem Betrieb vorherrscht und Künstler unter schwebenden Lasten oder in Bewegung befindlichen Bühnenteilen mit diversen Absturzstellen agieren müssen, sind besondere Vorkehrungen zu treffen. Das betrifft besonders die Auslegung und Nutzung der Technik, die Aufsicht und die Freigabe der Bühne durch speziell ausgebildetes Personal sowie das Verhalten des künstlerischen Personals.

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Verwaltungen

Kennzeichnend für die Verwaltungen in Rheinland-Pfalz ist ein breitgefächertes Spektrum an Betrieben, in denen eine Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten durchgeführt werden.

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Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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