
Abfallwirtschaft - Informationen und Regelungen
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Beschäftigten der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe.
Die Abfallwirtschaft untergliedert sich in drei Bereiche:
- Abfallerfassung
- Abfallsortierung und Kompostierung
- Thermische Verwertung und Deponierung
Das Regelwerk der Unfallkassen enthält die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ausgearbeiteten Muster-Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheit sowie Informationen.
Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:
- UVV "Müllbeseitigung" (GUV-V C27)
- GUV-Regel "Deponien" (GUV-R 127)
- Beispielsammlung Explosionsschutzmaßnahmen bei der Arbeit auf und in Deponien (GUV-I 842)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung in der Abfallwirtschaft (GUV-I 8522)
- Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in der Abfallwirtschaft (GUV-I 8759)

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