Abfallwirtschaft - Informationen und Regelungen

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Beschäftigten der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe.

Die Abfallwirtschaft untergliedert sich in drei Bereiche:

  • Abfallerfassung
  • Abfallsortierung und Kompostierung
  • Thermische Verwertung und Deponierung

Das Regelwerk der Unfallkassen enthält die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ausgearbeiteten Muster-Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheit sowie Informationen.

 

Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:

  • UVV "Müllbeseitigung" (GUV-V C27)
  • GUV-Regel "Deponien" (GUV-R 127)
  • Beispielsammlung Explosionsschutzmaßnahmen bei der Arbeit auf und in Deponien (GUV-I 842)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung in der Abfallwirtschaft (GUV-I 8522)
  • Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in der Abfallwirtschaft (GUV-I 8759)

 

 


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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