
Informationen und Regelungen
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger der Beschäftigten in kommunalen Bädern, aber auch der Schul- und Tagesstättenkinder während Veranstaltungen des jeweiligen Trägers im Schwimmbad (Sportunterricht, Wandertag, etc.). Nicht erfasst wird der öffentliche Badebetrieb.
Frei- und Hallenbäder müssen heutzutage durch ihre bauliche Gestaltung und ihre Einrichtungen den Besuchern einen großen Freizeit- und Erlebniswert bieten. Sie müssen die schwimmsportliche Betätigung als wichtigstes Mittel zur Gesundheitsvorsorge ermöglichen und für den Schulsport wie auch für das Vereins- und Gruppenschwimmen geeignet sein.
Die Beschäftigten der Bäder sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Besondere Unfallgefahren bestehen dabei beim Umgang mit Chemikalien, beispielsweise bei der Reinigung oder bei der Wasseraufbereitung.
Das Regelwerk der Unfallkassen enthält die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ausgearbeiteten Muster-Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheit sowie Informationen.
Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:
- Sicherheitsregeln für Bäder (GUV-R 108)
- GUV-Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" (GUV-R 190)
- Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung (GUV-R 1/474)
- Merkblatt "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche (GUV-I 8527)
- Prüfliste zur Unfallverhütungsvorschrift "Chlorung von Wasser" (GUV-I 8544)

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