Informationen und Regelungen

Die staatlichen Forstbetriebe in Rheinland-Pfalz zeichnen sich dadurch aus, dass sie eigenwirtschaftlich arbeiten. Die wirtschaftliche Basis wird durch Holzverkauf und in zunehmendem Maße durch das Erbringen von Dienstleistungen für gesellschaftliche Belange geschaffen (z.B. Ausbildung von Forstwirten, Betreuung von Schulklassen, Zusammenarbeit mit Kommunen, Bereitstellung von Energieträgern).

Insbesondere in der heute noch vorwiegend motormanuellen Holzernte besteht ein hohes Gefährdungspotential aufgrund der sich ständig ändernden natürlichen Randbedingungen und der enormen freiwerdenden Energien mit der Gefahr schwerster Verletzungen.

Der präventive Ansatz der Unfallkasse Rheinland-Pfalz besteht darin, die Führungskräfte sowie Forstwirte darin zu unterstützen, durch technische und organisatorische Maßnahmen das Gefährdungspotential abzubauen sowie durch fach- und sicherheitsgerechtes Verhalten der Forstwirte das immer noch sehr hohe Unfallaufkommen zu senken.

In ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten physischen und psychischen Gefahren bzw. Belastungen ausgesetzt.

Unseren Mitgliedsbetrieben wurden elektronische Medien (CD, DVD) zur Verfügung gestellt, die zu Schulungszwecken, Unterweisungen sowie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen aktiv eingesetzt werden können.

Für Interessenten, die nicht unseren Mitgliedsbetrieben angehören, besteht die Möglichkeit, diese über unseren Dachverband "DGUV"zu beziehen.

Wir empfehlen insbesondere:

  • „Videofilme aus dem Forstbereich“ – DVD, Ausgabe Oktober 2004
  • „Gefährdung bei forstlichen Tätigkeiten – Beurteilung und Dokumentation“ – CD, Ausgabe 2004
  • „Lehr- CD Forst – Arbeitssicherheit durch Mitarbeit“ – Ausgabe Oktober 2002

Unsere Praxisnähe zeigt sich in der engen Zusammenarbeit mit Führungs- und Sicherheitsfachkräften sowie Betriebsärzten in der Arbeitsgruppe Forsten. Zeitnah wird konkret auf Entwicklungsprozesse in den Forstbetrieben unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Reduzierung der arbeitsbedingten Belastungen eingewirkt. Dabei hat sich die zielgerichtete Unterstützung der in den staatlichen Forstbetrieben eingesetzten Sicherheitstrainer (einmalig in der Bundesrepublik) bewehrt, die unmittelbar in den Arbeitsgruppen (Rotten) auf das fach- und sicherheitsgerechte Verhalten aber auch auf die richtige Auswahl der Arbeitsverfahren und –techniken einwirken.

Besonderes sicherheitsgerechtes Verhalten wird von uns gewürdigt.

Forstleute für unfallfreies Arbeiten ausgezeichnet - Ampel 2004, Seite 11

Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für den Forstbereich sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse:

 

Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:

  • UVV "Forsten" (GUV-V C51)
  • GUV-Informationen "Sichere Waldarbeit und Baumpflege"(GUV-I 8556)
  • GUV-Informationen "Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik" (GUV-I 8525)

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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