Informationen und Regelungen

Zu den versicherten Betrieben gehören die Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, deren Träger Gemeinden, Städte, Landkreise oder das Land sind:

  • Universitätsklinikum, Krankenhäuser und Kliniken der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Psychiatrische Kliniken
  • Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen
  • Human- und veterinärmedizinische Untersuchungsämter
  • Ausbildungsstätten (Krankenpflegeschulen, Lehranstalten für MTA, MTRA, Physiotherapie etc.)

Einrichtungen in privater und freigemeinnütziger Trägerschaft sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert.

Bei ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten zahlreichen physischen und psychischen Gefährdungen bzw. Belastungen ausgesetzt. Absoluter Unfallschwerpunkt sind Verletzungen mit gebrauchten Kanülen, Lanzetten, Skalpellen etc., wobei das Risiko besteht, sich zu infizieren (vor allem mit Hepatitis B, Hepatitis C, HIV). Gleiches gilt bei direktem Haut- bzw. Schleimhautkontakt mit potenziell infektiösem Material.

Weiterhin stehen beruflich verursachte Erkrankungen der Beschäftigten im Vordergrund:

  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen: Infektionskrankheiten
  • Umgang mit Gefahrstoffen: Haut- und Atemwegserkrankungen
  • Bewegen von immobilen Patienten: Wirbelsäulenerkrankungen
  • Konfrontation mit menschlichem Leid: Psychische Belastungen
  • Schicht- und Nachtarbeit, Zeitdruck, hohe Verantwortung: Psychosoziale Belastungen

Für den Gesundheitsdienst sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:

  • Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst (GUV-R 206)
  • Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (BGR/GUV-R/TRBA 250)
  • Sichere Handhabung von Zytostatika (GUV-I 8533)
  • Rückengerechter Patiententransfer in der Kranken- und Altenpflege (GUV-I 8535)
  • Verhütung von Infektionskrankheiten – Information für Beschäftigte im Gesundheitsdienst (GUV-I 8536)
  • Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar (GUV-I 8537)
  • Bewegen von Patienten (GUV-I 8557)
  • Hautkrankheiten und Hautschutz (GUV-I 8559)
  • Allergiegefahr durch Latex-Einmalhandschuhe (GUV-I 8584)
  • Umgang mit Gefahrstoffen im Krankenhaus (GUV-I 8596)
  • Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen (GUV-I 8599)
  • Psychische Belastungen – Checklisten für den Einstieg (GUV-I 8766)

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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