
Informationen und Regelungen
Bei der Unfallkasse sind – neben den Freiwilligen Feuerwehren – folgende Hilfeleistungsunternehmen versichert:
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
- Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
- Malteser Hilfsdienst (MHD)
Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Unfallkasse des Bundes zuständig.
Sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche Kräfte der Hilfeleistungsunternehmen sind – auch bei Tätigkeiten im Ausland – gesetzlich unfallversichert.
Das Tätigkeitsspektrum ist breit gefächert: neben akuten Einsätzen bei Unfällen, allgemeinen Gefahrenlagen (z.B. Hochwasser) und Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben) werden reguläre Dienstleistungen, z.B. im Kranken- und Rettungstransport, bei Großveranstaltungen und bei der Überwachung von Badegewässern, erbracht.
Entsprechend vielfältig sind die Belastungen und Gefährdungen, mit denen die Hilfeleistungsunternehmen konfrontiert werden können:
- Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen: Infektionskrankheiten
- Kontakt mit Gefahrstoffen: Vergiftungen, Verätzungen
- Retten/Behandeln von Verletzten: Psychische Belastungen, erhöhtes Unfallrisiko
- Auslandseinsätze unter extremen Bedingungen: Belastungen durch Hitze, Kälte, unzureichende Hygienebedingungen etc.
- Transport von Verletzten bzw. Kranken: Wirbelsäulenerkrankungen
- Taucheinsätze: erhöhtes Unfallrisiko, Dekompressionskrankheit
- Schicht- und Nachtdienst, Zeitdruck, hohe Verantwortung: Psychosoziale Belastungen
Für die Hilfeleistungsunternehmen sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV
- Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen (GUV-R 2101)Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst (GUV-R 2106)
- Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung (GUV-I 668)
- Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe (GUV-I 8504)
- Verhütung von Infektionskrankheiten – Information für Beschäftigte im Gesundheitsdienst (GUV-I 8536)
- Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar (GUV-I 8537)
- Psychische Belastungen – Checklisten für den Einstieg (GUV-I 8766)

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