Informationen und Regelungen

Bei der Unfallkasse sind – neben den Freiwilligen Feuerwehren – folgende Hilfeleistungsunternehmen versichert:

  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
  • Malteser Hilfsdienst (MHD)

Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Unfallkasse des Bundes zuständig.

Sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche Kräfte der Hilfeleistungsunternehmen sind – auch bei Tätigkeiten im Ausland – gesetzlich unfallversichert.

Das Tätigkeitsspektrum ist breit gefächert: neben akuten Einsätzen bei Unfällen, allgemeinen Gefahrenlagen (z.B. Hochwasser) und Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben) werden reguläre Dienstleistungen, z.B. im Kranken- und Rettungstransport, bei Großveranstaltungen und bei der Überwachung von Badegewässern, erbracht.

Entsprechend vielfältig sind die Belastungen und Gefährdungen, mit denen die Hilfeleistungsunternehmen konfrontiert werden können:

  • Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen: Infektionskrankheiten
  • Kontakt mit Gefahrstoffen: Vergiftungen, Verätzungen
  • Retten/Behandeln von Verletzten: Psychische Belastungen, erhöhtes Unfallrisiko
  • Auslandseinsätze unter extremen Bedingungen: Belastungen durch Hitze, Kälte, unzureichende Hygienebedingungen etc.
  • Transport von Verletzten bzw. Kranken: Wirbelsäulenerkrankungen
  • Taucheinsätze: erhöhtes Unfallrisiko, Dekompressionskrankheit
  • Schicht- und Nachtdienst, Zeitdruck, hohe Verantwortung: Psychosoziale Belastungen

Für die Hilfeleistungsunternehmen sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV

  • Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen (GUV-R 2101)Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst (GUV-R 2106)
  • Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung (GUV-I 668)
  • Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe (GUV-I 8504)
  • Verhütung von Infektionskrankheiten – Information für Beschäftigte im Gesundheitsdienst (GUV-I 8536)
  • Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar (GUV-I 8537)
  • Psychische Belastungen – Checklisten für den Einstieg (GUV-I 8766)

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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