Informationen und Regelungen

Während die Arbeiter und Angestellten bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten Versicherte der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sind, unterliegen die Richter, Staatsanwälte und Beamten der Fürsorge des Dienstherrn. Für alle Personengruppen hilft die Unfallkasse Rheinland-Pfalz durch sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Erkrankungen und Unfälle zu vermeiden. Unsere Zuständigkeit für die Richter, Staatsanwälte und Beamten resultiert hierbei aus unserer staatlichen Aufgabe der Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes.

Personen, die sich in Rheinland-Pfalz im Strafvollzug befinden, stehen, soweit sie arbeiten, ebenfalls unter dem Unfallversicherungsschutz der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Durch die breit gefächerten Tätigkeitsbereiche in den Justizvollzugsanstalten und die Vielschichtigkeit des Tätigkeitsfeldes kommt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu. Erschwerend ist hierbei auch der Umstand, dass die inhaftierten Personen häufig nur berufsfremd eingesetzt werden können.

Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für die Justiz sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:

  • Arbeiten in Küchenbetrieben (GUV-R 111)
  • Sicherheitslehrbrief für Handwerker (GUV-I 547)
  • Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte der Haustechnik (GUV-I 652)
  • Umgang mit Gefahrstoffen in Werkstätten (GUV-I 8625)

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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