Informationen und Regelungen

Der Fluch der Pharaonen – Erkrankungen durch biologische Arbeitsstoffe?

Während die Ausstellungen in Museen und historischen Bauten vielen bekannt sind, bleiben die Ausgrabungen und Restaurationsarbeiten in den Werkstätten im Verborgenen. Häufig muss, um wertvolle Kulturgüter bergen und erhalten zu können, improvisiert werden. Durch die breit gefächerten speziellen Techniken bei diesen Arbeiten und die Vielschichtigkeit des Tätigkeitsfeldes kommt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu. Für die Forscher und Angestellten hilft die Unfallkasse Rheinland-Pfalz durch Gestaltung eines sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Erkrankungen und Unfälle zu vermeiden.

Bei ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten biologischen, chemischen und physikalischen Gefahren bzw. Belastungen ausgesetzt. Im folgenden werden einige Beispiele aufgeführt:

  • Schimmelpilzbefall des Archivgutes
  • Gefahrstoffbelastung beim großflächigen Verkleben von Mosaiken
  • Einsturz- und Absturzmöglichkeiten, manuelles Handhaben schwerer Lasten bei Ausgrabungen

Die speziellen fachspezifischen Belange werden in engem Dialog mit den Sicherheitsfachkräften, den Spezialisten und den Führungskräften vor Ort und im Rahmen von Fachtagungen diskutiert und tragbare Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Fachtagungen finden in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Hessen und den Unfallversicherungsträgern von Nordrhein-Westfalen statt. Diese ermöglicht unseren Teilnehmern einen Austausch von bewährten Spezialverfahren und erleichtert die Erstellung eigener Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.

Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für die o.g. Einrichtungen sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:

  • Sicheres Arbeiten in Laboratorien (BGI/GUV-I 850-0)
  • Handwerker (GUV-I 547)
  • Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte in der Haustechnik (GUV-I 652)
  • Gefahrstoffe in Werkstätten (GUV-I 8625)

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
Schnelleinstieg:
Suche: