Informationen und Regelungen

Während die Arbeiter und Angestellten bei der Polizei Versicherte der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sind, unterliegen die Polizeibeamten der Fürsorge des Dienstherrn. Für alle Personengruppen hilft die Unfallkasse Rheinland-Pfalz durch sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Erkrankungen und Unfälle zu vermeiden. Unsere Zuständigkeit für die Beamten resultiert hierbei aus unserer staatlichen Aufgabe der Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes.

Durch die breit gefächerte Technik bei der Polizei und die Vielschichtigkeit des Tätigkeitsfeldes kommt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu.

In Ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten physischen und psychischen Gefahren bzw. Belastungen ausgesetzt. Neben den physischen Belastungen z. B. durch den Wechselschichtdienst oder der Schießausbildung treten auch massive psychische Belastungen aus der polizeilichen Konfrontation mit Gewalt, Kriminalität und menschlichem Leid auf.

Bleibelastung auf Schießständen

Spezielle fachspezifische Belange werden in engem Dialog mit den polizeilichen Praktikern, den Sicherheitsfachkräften, den Spezialisten der Zentralstelle für Polizeitechnik und dem Ministerium des Innern und für Sport diskutiert, entschieden und veröffentlicht.

Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für die Polizei sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:

  • UVV "Fahrzeuge" (GUV-V D29)
  • Sicheres Arbeiten in Laboratorien (BGI/GUV-I 850-0)
  • GUV-Regel "Fahrzeug-Instandhaltung " (GUV-R 157)
  • Handwerker (GUV-I 547)
  • Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte in der Haustechnik (GUV-I 652)
  • Gefahrstoffe in Werkstätten (GUV-I 8625)

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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