Informationen und Regelungen
Zu unseren Mitgliedsunternehmen gehören auch Betriebe, die auf den ersten Blick nicht dem öffentlichen Sektor zugerechnet würden. Beispielhaft seien hier Beschäftigungsgesellschaften, die Nürburgring GmbH, Wohnungsbaugesellschaften oder die Flughäfen Frankfurt-Hahn Zweibrücken genannt.
Durch die breit gefächerten Tätigkeitsbereiche und die Vielschichtigkeit dieser Betriebe kommt einem wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu. Da sich diese Betriebe im Regelfall in einem direkten Konkurrenzverhältnis zu privaten Anbietern befinden, sind möglichst geringe Beiträge für den Unfallversicherungsträger und Kosten die für Erkrankungen aufgewendet werden müssen, wichtig für die Wirtschaftlichkeit und die Kostenstruktur dieser Unternehmen. Wichtig zu wissen, dass die Beitragshöhe für den UV-Träger ganz wesentlich von dem Unfallgeschehen und dem Schadensverlauf beeinflusst wird.
Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Wegen der Vielschichtigkeit dieser Betriebe, ist eine abschließende Aufzählung des Regelwerkes nicht möglich. Neben den allgemeinen Regelungen sind jedoch die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:
- Handwerker (GUV-I 547)
- Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte in der Haustechnik (GUV-I 652)
- Gefahrstoffe in Werkstätten (GUV-I 8625)

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