
Informationen und Regelungen
oderne und erfolgreiche Finanzdienstleister zeichnen sich durch Professionalität und Kundenorientierung aus. Um erfolgreich in den Märkten operieren zu können, sind kompetente und motivierte Mitarbeiter sowie eine bedarfsgerechte Technik-Ausstattung unabdingbar. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als gesetzlicher Unfallversicherungsträger hilft den Sparkassen, der Landesbausparkasse, der Landesbank Rheinland-Pfalz und sonstigen Unternehmen der Sparkassenorganisation, die bei der Unfallkasse versichert sind, durch sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz Erkrankungen, Unfälle und Raubüberfälle zu vermeiden.
In ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten physischen und psychischen Gefahren bzw. Belastungen ausgesetzt. Die psychischen Belastungen von Raubüberfällen stellen hierbei eine besondere Form des Arbeitsunfalles dar.
Unsere Praxisnähe zeigt sich in der Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“, die es in einer von den sonstigen Unfallversicherungsträgern abweichenden Version gibt.
Änderungen UVV Kassen Version Rheinland-Pfalz
Spezielle fachspezifische Belange werden in engem Dialog mit den Sparkassenpraktikern, den Sparkassenverbänden, den Sachversicherern den Fachgremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" (DGUV) als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand diskutiert, entschieden und veröffentlicht.
Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für Sparkassen sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse:
Betrieb
BGI/GUV-I 819-3 August 2008
Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:
UVV Kassen (GUV-V C9)

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