Informationen und Regelungen

Die Betreuung der Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erfolgt in Rheinland-Pfalz durch den Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz.

Darüber hinaus sind im innerörtlichen Bereich die jeweiligen Gemeinden zuständig.

Ob Winterdienst, Grünpflegearbeiten, Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen auch an Brücken, Entwässerungsanlagen, Beschilderungen, ... das Ziel, die Befahrbarkeit der Straßen zu gewährleisten, erfordert vielfältige Tätigkeiten.
Dazu kommen Instandhaltungsarbeiten an den eigenen Fahrzeugen und Geräten.

Was im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu berücksichtigen ist, darüber geben staatliche Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz und sonstige Rechtsquellen Auskunft.

Welche Rechtsquellen sind wichtig?

Grundsätzliche Anforderungen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz finden sich in:

  • Arbeitsschutzgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen, z.B.
    o Betriebssicherheitsverordnung,
    o Arbeitsstättenverordnung,
    o Baustellenverordnung,
  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“.


Speziell für die Tätigkeiten rund um den Straßenunterhaltungs- und betriebsdienst sind z.B. interessant.  Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:

  • Regel "Straßenunterhaltung" (GUV-R 2108)
  • GUV-Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" (GUV-R 157)
  • Gefahrstoffe auf dem Bauhof (GUV-I 8561)
  • Benutzung von Gehörschutz (GUV-R 194)
  • Empfehlung zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr“ (GUV-I 673)
  • Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz und Informationsbroschüren auch zu anderen Themen finden sich unter der Rubrik „Publikationen“.

Gut zu wissen ...

Gehörschutz als Fahrer im Straßenverkehr

Anforderung an Warnkleidung

Gurtpflicht auch im Lkw


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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