Informationen und Regelungen

Unter Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung werden für unseren Zuständigkeitsbereich Theater, Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser und Aulen in Schulen verstanden, die bühnen- und sicherheitstechnische Einrichtungen besitzen, von denen beim Betrieb für das bühnentechnische und künstlerische Personal Gefahren ausgehen. Da häufig für das bühnentechnische Personal Baustellencharakter mit hektischem Betrieb vorherrscht und Künstler unter schwebenden Lasten oder in Bewegung befindlichen Bühnenteilen mit diversen Absturzstellen agieren müssen, sind besondere Vorkehrungen zu treffen. Das betrifft besonders die Auslegung und Nutzung der Technik, die Aufsicht und die Freigabe der Bühne durch speziell ausgebildetes Personal sowie das Verhalten des künstlerischen Personals.

Durch große Anstrengungen konnten in Rheinland-Pfalz größere Einrichtungen, wie Theater und Mehrzweckhallen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Handlungsbedarf besteht z.T. noch bei Bürgerhäusern, deren bühnen- und sicherheitstechnische Anlagen aus vergangenen Jahrzehnten stammen.

Umfassende Informationen für die Branche Film, Funk und Fernsehen, Theater etc. finden Sie hier ...

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Unsere Praxisnähe zeigt sich in der engen Zusammenarbeit mit Führungs- und Sicherheitsfachkräften in der Arbeitsgruppe Theater. Zeitnah wird konkret auf Entwicklungsprozesse auf dem Gebiet der Bühnen mit sicherheits- und bühnentechnischen Einrichtungen unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Reduzierung der arbeitsbedingten Belastungen eingegangen. Dabei hat sich die zielgerichtete Unterstützung der Technischen Leiter/Direktoren dieser Einrichtungen bewährt.

Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für den Bühenbereich sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse.  Diese Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV:

  • UVV "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenarische Darstellung" (GUV-V C1)
  • GUV-Informationen „Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ (GUV-I 812)
  • GUV-Grundsätze „Grundsätze für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ (GUV-G 912)

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
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