Neues Beitragssystem der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Reformen und demografische Entwicklung erfordern Umdenken
Gesetzesänderungen sowie gesellschaftliche und kommunale Entwicklungen stellen die Unfallkasse Rheinland-Pfalz vor besondere Herausforderungen. Die Kommunalreform und die Schulreform in Rheinland-Pfalz sowie der demografische Wandel bringen strukturelle Verschiebungen mit sich, die auch die Beitragsstruktur der Unfallkasse beeinflussen.
Ausführliche Informationen zum neuen Beitragssystem
Versichertennachweis (pdf)
Information zur Meldung der Versichertenzahlen
Zuständigkeitsänderungen in der Unfallversicherung
Zum 01.01.2013 hat der Gesetzgeber die Zuständigkeitsregelungen der Unfallversicherungsträger überarbeitet. Die Novellierung hat Auswirkungen auf die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen für die rechtlich selbstständigen Unternehmen von Ländern und Kommunen sowie für die kommunalen Versorgungsbetriebe.
Ausführliche Informationen zu den Zuständigkeitsänderungen
Angaben für die Meldung zur Sozialversicherung DEÜV-Meldung
Bei der Meldung zur Sozialversicherung sind ab 01.01.2009 Angaben zur gesetzlichen Unfallversicherung zu machen.
Wir möchten Ihnen die Erweiterung des Meldeverfahrens erleichtern. Die erforderlichen Angaben für Ihr Unternehmen ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen:
Angaben für die Meldung zur Sozialversicherung von Beschäftigten (DEÜV-Meldung)
Beiträge - Aufgliederung
Aufteilung der Beiträge und Aufwendungen für Unfallleistungen und Renten nach den Versicherungstatbeständen
<< mehr >>
Geschäftsbericht 2011
Mit unserem Geschäftsbericht 2011 informieren wir Sie über das Zusammenwirken von Selbstverwaltung, Geschäftsführung und Beschäftigten. Gleichzeitig erhalten Sie einen Einblick, wie vielfältig die Aufgaben und Wirkungsfelder der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sind.




Artikel versenden