Meldung des Arbeitsentgelts

Das Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV (i. V. m. der Arbeitsentgeltverordnung - ArEV) ist Berechnungsgrundlage für

  • die Unfallversicherungsbeiträge der rechtlich selbstständigen Unternehmen im Landesbereich und
  • den Beitrag zur Insolvenzgeldumlage. Diese wird von den Unfallversicherungsträgern als Fremdumlage für die Bundesagentur für Arbeit eingezogen.

Informationen zur Berechnung des meldepflichtigen Arbeitsentgelts finden Sie in den folgenden Links:

Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt - §§ 1 - 4 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)

Katalog der Arbeitsentgelte
(Stand 01.01.2010)

 


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
Schnelleinstieg:
Suche: