
Meldung des Arbeitsentgelts
Das Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV (i. V. m. der Arbeitsentgeltverordnung - ArEV) ist Berechnungsgrundlage für
- die Unfallversicherungsbeiträge der rechtlich selbstständigen Unternehmen im Landesbereich und
- den Beitrag zur Insolvenzgeldumlage. Diese wird von den Unfallversicherungsträgern als Fremdumlage für die Bundesagentur für Arbeit eingezogen.
Informationen zur Berechnung des meldepflichtigen Arbeitsentgelts finden Sie in den folgenden Links:
Katalog der Arbeitsentgelte
(Stand 01.01.2010)

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