Fragen rund ums Fahrrad

Fragen rund um´s Fahrrad

Frage 1:
Wie viel Prozent der Straßenverkehrsunfälle mit Kindergartenkindern, Schülerinnen und Schülern sind Fahrradunfälle?

Antwort

Frage 2:
Wie viel Prozent der Unfälle mit schweren Schädel-/Hirnverletzungen ließen sich durch das Tragen eines Helmes vermeiden?

Antwort

Frage 3:
Bis zu welchem Alter muss man mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren?

Antwort

Frage 4:
Sind laut Straßenzulassungsverordnung (StZVO) batteriebetriebene Beleuchtungen an Fahrrädern zulässig?

Antwort

Frage 5:
Auf bis zu wie viel Meter ist ein hochwertiges, silbernes Reflexmaterial bei einfallendem Licht zu erkennen?

Antwort

Frage 6:
Welches Fahrradprojekt bietet die Unfallkasse Rheinland-Pfalz Schulen an?

Antwort

Frage 7:
Was sollte ich beim Fahrrad-Check beachten?

Antwort

Frage 8:
Müssen Kindergarten-Kinder im Außengelände beim Fahren mit dem Laufrad, Roller oder Fahrrad einen Helm tragen?

Antwort

Frage 9:
Sollten Erstklässler mit dem Fahrrad zur Schule fahren?

Antwort


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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