Versicherte Personen
Jeder Mensch ist im Laufe seines Lebens wegen verschiedener Tatbestände gesetzlich unfallversichert, obwohl man sich dessen in manchen Situationen oft nicht bewusst ist.
So beginnt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz meist mit dem Besuch eines Kindergartens oder einer ähnlichen Einrichtung, setzt sich über den Schulbesuch fort und mündet dann in das Erwerbsleben. Aber auch bei vielen anderen Tätigkeiten sind Sie gesetzlich unfallversichert.
Auch die Mitwirkung in einem Hilfeleistungsunternehmen, hier ist beispielsweise die Freiwillige Feuerwehr zu nennen - oder der Einsatz eines Einzelnen zur Rettung einer Person aus einer Gefahrenlage ist gesetzlich unfallversichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist zwar keine „Rund-um-die-Uhr“-Versicherung, deckt aber einen Großteil des öffentlichen Lebens ab.
Unsere Zuständigkeit erstreckt sich auf
- die Schülerunfallversicherung
- die Allgemeine Unfallversicherung, soweit es sich um Beschäftigte des öffentlichen Dienstes handelt
- bestimmte Sondertatbestände.
Wir betreuen rund 1,5 Mio. Versicherte aus den folgenden Bereichen:
Arbeiter, Angestellte und Auszubildende
- der Gemeinden
- der Gemeindeverbände
- der Landesverwaltungen
Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten
Beschäftigte in privaten Haushalten
Pflegepersonen im häuslichen Bereich
Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung
Studierende
Schüler in allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule
- Kinder in staatlich anerkannten Tageseinrichtungen
- Behinderte in Werkstätten
- Personen, die bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums tätig werden
- Personen, die sich für die Allgemeinheit besonders einsetzen, z.B. als
- Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
- Mitglieder von DLRG, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe u.ä.
- Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten
- Blut- und Organspender für gemeinnützige Unternehmen
- Gemeinde-, Stadträte, Kreistagsmitglieder, ehrenamtliche Beigeordnete
- Wahlhelfer
- ehrenamtlich im Auftrag der Kommunen oder des Landes tätige Vereinsmitglieder
- gewählte Elternvertreter in kommunalen Schulen und staatlich anerkannten
Tageseinrichtungen
- Zeugen vor Gericht
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie zum versicherten Personenkreis gehören, wenden Sie sich an uns:
Ihre Ansprechpartnerin:
Elisabeth Zimmer, Telefon 02632 960-3710


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