Beschäftigte
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind bei uns gesetzlich unfallversichert.
Darunter fallen Arbeiter, Angestellte und Auszubildende
- in den Kommunen und selbstständigen Unternehmen mit überwiegender kommunaler Beteiligung (z.B. Verwaltungen, Bauhöfe, Kindergärten, Sparkassen, Theaterbetriebe, Krankenhäuser, Schwimmbäder)
- bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Krankenhäuser, Schwimmbäder, Museen)
- in Ministerien und untergeordneten Verwaltungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie selbstständigen Unternehmen mit überwiegender Beteiligung des Landes.
Beamte sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, da sie unmittelbar gegenüber ihrem Dienstherrn Anspruch auf Unfallfürsorge haben.
Der Versicherungsschutz umfasst neben der eigentlichen Berufsausübung auch die Teilnahme am vom Arbeitgeber organisierten Betriebssport, an Betriebsausflügen und ähnlichen Veranstaltungen.
Ebenfalls versichert sind die direkten Wege zur Aufnahme der beruflichen Tätigkeit und zurück.
Doch nicht nur Menschen, die in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen, gehören zu unseren Kunden. Auch Personen die unentgeltlich z.B. für eine Kommune aber auch für Privatpersonen eine Arbeitsleistung erbringen, sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert.


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