Ehrenamt / Bürgerschaftlich Engagierte

Der Bundestag hat mit Wirkung vom 01.01.2005 das „Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen“ verabschiedet. Wer wird denn da versichert?

Antwort:

Das bürgerschaftliche Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. In allen ihren Bereichen kommt diesem Engagement wachsende Bedeutung zu. Vielfach ermöglicht überhaupt nur der Einsatz bürgerschaftlich Engagierter ein Angebot, das anderenfalls der Allgemeinheit nicht zur Verfügung gestellt werden könnte. Tätigkeitsfelder bürgerschaftlichen Engagements sind unterschiedlichster Art und erfassen nahezu sämtliche Lebensbereiche. Hierzu zählt die Bürgervereinigung, die ein öffentliches Schwimmbad betreibt, in gleicher Weise wie die kirchliche Frauengemeinschaft, die einen Bücherei-Dienst anbietet.
Aus diesem Grund hat sich die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ in ihrem Abschlussbericht für eine Stärkung der Bürgergesellschaft und eine Neubestimmung des Verhältnisses von Staat, Wirtschaft und Bürgergesellschaft ausgesprochen. Zur Erreichung dieses Ziels ist eine nachhaltige Förderung des bürgerschaftlichen Engagements erforderlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greift die Bundesregierung die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission auf. Zugunsten der bürgerschaftlich Engagierten wird der Unfallversicherungsschutz erweitert.
Denn auch bürgerschaftlich Engagierte sind bei ihren Tätigkeiten – ebenso wie Arbeitnehmer – gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. Sie sind daher auf den solidarischen Schutz durch die Gemeinschaft angewiesen, den die gesetzliche Unfallversicherung bietet. Die Gesellschaft wird künftig für diese Risiken einstehen.
Auch die Entwicklung im internationalen Bereich hat dazu geführt, dass neue Aufgabenbereiche entstehen. Insbesondere bei internationalen Organisationen werden Personen in neuen Aufgabenfeldern tätig. Dabei ist es Aufgabe der Solidargemeinschaft, im Rahmen einer übergeordneten Kollektivverantwortung auch bei diesen Tätigkeiten umfassenden Unfallversicherungsschutz zu gewährleisten. Für Auslandslehrer und Ortskräfte wird Versicherungsschutz, der bisher im Rahmen von Verwaltungsvorschriften und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen geregelt worden ist, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Das Gesetz sieht im Wesentlichen die Erweiterung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes um weitere Personengruppen oder durch zusätzliche Leistungen bei Tätigkeiten in besonderen Gefahrenbereichen vor. Dabei handelt es sich um:

  • bürgerschaftlich Engagierte, die in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen tätig werden,
  • ehrenamtlich Tätige, die sich in Gremien von Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften engagieren,
  • gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen, die die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung erhalten,
  • ehrenamtliche Helfer in Rettungsunternehmen,
  • Personen, die bei internationalen Organisationen Aufgaben wahrnehmen,sowie Auslandslehrer
  • deutsche und nicht deutsche Ortskräfte, die Tätigkeiten bei deutschen Einrichtungen im Ausland ausüben.

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
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