
Ehrenamt
In Rheinland-Pfalz ist rund ein Drittel der Bevölkerung ehrenamtlich engagiert.
Ehrenamtlich Tätige engagieren sich unentgeltlich (unerheblich ist hierbei eine Aufwandsentschädigung) und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in vielen Bereichen für das Land Rheinland-Pfalz, einen Landkreis, eine Verbandsgemeinde, eine Stadt oder Gemeinde in Rheinland-Pfalz.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehen.
Wir möchten nachfolgend einige Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeitsfelder nennen:
Kommunale Mandatsträger
sind versichert z. B. bei:
- Ausschuss-Sitzungen
- Besprechungen
- Offiziellen Besichtigungen
- Schulungen
und auf den damit zusammenhängenden direkten Wegen.
Ehrenamtliche Richter und Schöffen sind versichert z. B. bei:
- Vor- und Hauptverhandlungen
- Besprechungen
- mit den Verfahren zusammenhängenden Ortsterminen
- Schulungen
und auf den damit zusammenhängenden direkten Wegen
Elternvertreter sind versichert z. B. bei
- Elternausschusssitzungen
- Schul- und Klassenkonferenzen
und auf den damit zusammenhängenden direkten Wegen
Darüber hinaus sind Personen ehrenamtlich tätig als z. B.
- vom Vormundschaftsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer
- Wahlhelfer
- Schülerlotse

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