
Ehrenamtliche Helfer
Im Rahmen einer Bürgermeister-Dienstbesprechung wurde die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz von ehrenamtlichen Helfern in der Gemeinde gestellt. Gerade in der heutigen Zeit sind die Gemeinden vielfach auf freiwillige Helfer angewiesen, diese engagieren sich z.B. in der Lokalen Agenda (Wanderwegbeschilderung) oder aber bei sonstigen Arbeitseinsätzen.
"Wir bitten um Mitteilung, ob und inwieweit hierfür eine formelle (schriftliche) Bestellung der betreffenden Personen erforderlich ist Eine solche Regelung erachten wir z.B. bei einem öffentlichen Aufruf mittels Amtsblatt zu einem Arbeitseinsatz in einer Gemeinde als nicht praktikabel."
Antwort:
Personen, die im Aufgabenbereich einer Gemeinde und unter deren Regie Arbeiten durchführen, werden "wie Beschäftigte" der Gemeinde tätig und stehen dabei - unabhängig von einer Bezahlung oder Aufwandsentschädigung - unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII). Das gilt auch für alle mit den Arbeiten zusammenhängenden Wege.
Eine formelle schriftliche Bestellung der Personen ist nicht erforderlich, was sicher nach einem Aufruf zu solchen Arbeiten unnötigen Verwaltungsaufwand hervorrufen würde. Die Personen sollten aber nicht vollkommen losgelöst von der Verantwortung der Gemeinde tätig werden:
Die Gemeinde sollte ggf. bestätigen können, dass eine Person bei einem Einsatz tätig war, um aufwendige Ermittlungen bei einem Personenschaden zu vermeiden. Zudem würde die Gemeinde auch für Schäden bei Dritten zu haften haben, welche die eingesetzten Personen verursachen könnten.
Die Gemeinde sollte den Personen ggf. geeignetes Gerät für die Arbeiten zur Verfügung stellen, die Personen in die Arbeiten einweisen, sie ggf. in loser Form beaufsichtigen, vor allem, wenn es sich um gefährlichere Tätigkeiten (Forstarbeiten, Bauarbeiten mit Gerüsten oder Leitern, Arbeiten mit schwererem Gerät) handelt. Die tätig werdenden Personen sollten - vielleicht anhand einer kleinen Vorbesprechung mit einem Verantwortlichen - mit den Grundzügen der Unfallverhütung vertraut gemacht werden.
Die ggf. zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften finden Sie auch über unsere Internetseite zum Herunterladen oder auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz der DGUV

Artikel versenden