Beschäftigte privater Haushalte
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist für die Beschäftigten privater Haushalte der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - die richtige „Berufsgenossenschaft“. Haushaltshilfen müssen angemeldet werden.
Tagespflegepersonen und betreute Kinder
Kinder während der Betreuung durch geeignete und vermittelte Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 SGB VIII sowie die betreuenden Personen selbst stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Umfang Versicherungsschutz
Unfälle im Haushalt sind keine Seltenheit. Bei Verkehrsunfällen ist die Versicherungslage klar: Wer geschädigt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Doch was passiert, wenn der Hilfe im Haushalt etwas zustößt? Wer bezahlt Arztrechnungen, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt?




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