Foto: Das sichere Haus (DSH)

Beschäftigte privater Haushalte

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist für die Beschäftigten privater Haushalte der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - die richtige „Berufsgenossenschaft“. Haushaltshilfen müssen angemeldet werden.

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Foto: Das sichere Haus (DSH)

Tagespflegepersonen und betreute Kinder

Kinder während der Betreuung durch geeignete und vermittelte Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 SGB VIII sowie die betreuenden Personen selbst stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Umfang Versicherungsschutz

Unfälle im Haushalt sind keine Seltenheit. Bei Verkehrsunfällen ist die Versicherungslage klar: Wer geschädigt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Doch was passiert, wenn der Hilfe im Haushalt etwas zustößt? Wer bezahlt Arztrechnungen, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt?

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Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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