Beschäftigte privater Haushalte

Reinigungskräfte, Haushälterinnen, Babysitter und andere Beschäftigte privater Haushalte sind gesetzlich gegen Unfälle versichert.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist für die Beschäftigten privater Haushalte der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - die richtige „Berufsgenossenschaft“!

Mitglied der Unfallkasse ist der Unternehmer = Haushaltsführender. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten kostenfrei. Der Arbeitgeber bezahlt die Beiträge allein.

Die Beschäftigung ist vom Unternehmer innerhalb einer Woche anzumelden. Die Bundesknappschaft teilt der Unfallkasse die Anmeldung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (= Mini-Job = Verdienst bis 400,00 € mtl.) mit.

Zur Anmeldung der Haushaltshilfe können Sie das Anmelde-Formular ausdrucken, ausfüllen und uns per Fax oder auf dem Postweg zusenden.

Die Online-Anmleldung ist mit dem Link "Haushaltshilfe online anmelden" möglich.

Im Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung  für Beschäftigte privater Haushalte" finden Sie ausführliche Informationen

Soll der Schriftwechsel mit einer anderen Person geführt werden, bitte Vollmacht nachsenden. Vielen Dank.

 

 


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
Schnelleinstieg:
Suche: