Nothelfer

Jedermann der sich in einer Gefahrensituation für andere einsetzt und hierbei seine eigene Gesundheit riskiert, genießt bei diesen Tätigkeiten Versicherungsschutz.

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Hilfeleistungsunternehmen

Versichert sind Personen, die in Hilfeleistungsunternehmen tätig sind.

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Neue Informationsbroschüre

Mit dem neuen Info-Flyer „Wir schützen Lebensretter“, informiert die Unfallkasse die Aktiven von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen über Prävention, Seminar- und Bildungsprogramme, Verhalten nach Unfällen, Reha-Management und vieles mehr.

Info-Flyer: "Wir schützen Lebensretter"

 

Jugendliche in Hilfeleistungsunternehmen

Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25.05.09

In verschiedenen Pressemitteilungen und juristischen Publikationen wurde das Urteil des Landessozialgerichts veröffentlicht, mit dem Titel „Kein Unfallversicherungs­schutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der DLRG“.

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Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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