Nothelfer
Jedermann der sich in einer Gefahrensituation für andere einsetzt und hierbei seine eigene Gesundheit riskiert, genießt bei diesen Tätigkeiten Versicherungsschutz.
Hilfeleistungsunternehmen
Versichert sind Personen, die in Hilfeleistungsunternehmen tätig sind.
Neue Informationsbroschüre
Mit dem neuen Info-Flyer „Wir schützen Lebensretter“, informiert die Unfallkasse die Aktiven von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen über Prävention, Seminar- und Bildungsprogramme, Verhalten nach Unfällen, Reha-Management und vieles mehr.
Info-Flyer: "Wir schützen Lebensretter"

Jugendliche in Hilfeleistungsunternehmen
Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25.05.09
In verschiedenen Pressemitteilungen und juristischen Publikationen wurde das Urteil des Landessozialgerichts veröffentlicht, mit dem Titel „Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der DLRG“.




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