
Nothelfer
Jedermann der sich in einer Gefahrensituation für andere einsetzt und hierbei seine eigene Gesundheit riskiert, genießt bei diesen Tätigkeiten Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz bei einem persönlichen Einsatz für einen anderen ist im Sozialgesetzbuch –Gesetzliche Unfallversicherung- SGB VII verankert und besteht ohne Anmeldung oder Beitragszahlung der Versicherten. Dies gilt auch bei Hilfeleistungen im Ausland, wenn die/der Hilfeleistende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Beispiele:
- Erste Hilfe bei einem Verkehrsunfall, bei der Gefahr
des Ertrinkens oder bei einem Brand.
- Einsatz bei der Verfolgung oder Festnahme eines Straftäters, d. h. wer z. B. versucht, einen Einbrecher festzuhalten
- Hilfe zum Schutz eines Angegriffenen
Diese Unfälle werden in einem Sonderbereich der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ausschließlich bearbeitet von den Sachbearbeitern
Stepfan Kaul, Telefon 02632-960-246
für den Buchstabenbereich der Feuerwehrangehörigen von L – Z
Carsten Königsfeld, Telefon 02632-960-202
für den Buchstabenbereich der Feuerwehrangehörigen von A – K
Für allgemeine Anfragen, d. h. Fragen ohne konkreten Bezug zu einem Unfall steht Ihnen zur Verfügung
Bernd Ries, Telefon 02632-960-265

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