Kinder in Tageseinrichtungen
Die Schwächsten in unserer Gesellschaft bedürfen des besonderen Schutzes. Daher sind Kinder in Tageseinrichtungen bei uns gesetzlich unfallversichert.
Waren früher nur Kinder in Kindergärten versichert, hat der Gesetzgeber im Lauf der Zeit den Versicherungsschutz stark ausgeweitet. So sind heute Kinder in allen Tageseinrichtungen versichert, die eine über die reine Betreuung hinausgehende Erziehungs- und Bildungsfunktion wahrnehmen, z. B. Krippen, Horte u. ä. Allerdings müssen diese Einrichtungen eine entsprechende Betriebserlaubnis nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches haben.
Versichert sind neben dem eigentlichen Aufenthalt in der jeweiligen Einrichtung auch die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen der Tagesstätten und die direkten Wege zur und von der versicherten Tätigkeit.

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