Sankt Martin ist ein guter Mann
In der ersten Novemberhälfte finden in vielen Ortschaften Lichterumzüge statt, viele zum Gedenken an den heiligen Martin. In Kindergärten und Schulen bastelten die Kinder bereits im Vorfeld bunt leuchtende Laternen. Bei anbrechender Dunkelheit ziehen die Kinder singend durch die Straßen zum hell lodernden Martinsfeuer. Am Anfang des Zuges reitet Sankt Martin hoch zu Ross. Nach einer Legende soll Martin einst mit einem Bettler seinen Mantel geteilt haben.
Zu den Lichterumzügen laden Gemeinden, in einzelnen Ortsteilen aber auch die Kindergärten oder Schulen ein. Bei der Organisation muss von den Ausrichtern einiges beachtet werden, damit der Umzug und das anschließende Martinsfeuer auch zum Erfolg führen. Wichtig dabei ist, dass an die Sicherheit der teilnehmenden Personen gedacht wird und für den Fall der Fälle vorgesorgt ist. Da heißt es, Straßen absperren und Sicherheitskräfte um das Martinsfeuer platzieren, Hilfeleistungsunternehmen, also Feuerwehr und Erste-Hilfe-Organisation, informieren und vieles mehr.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gibt wichtige Tipps:
Wer ist zuständig, wenn sich jemand verletzt?
Handelt es sich bei der Teilnahme am Umzug um eine schulische Veranstaltung, sind die Schulkinder (jedoch keine Besucher- oder Geschwisterkinder) gesetzlich bei der Unfallkasse versichert. Auch Eltern genießen diesen Schutz - vorausgesetzt, die Schulleitung hat sie mit der Aufsicht beauftragt. Entsprechendes gilt für den Kindertagesstättenbereich.
Feuerwehrleute sind beim Sichern der Umzüge und beim Abbrennen des Martinsfeuers ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Für den ehrenamtlichen St. Martin kann Ähnliches gelten. Im Zweifelsfall gibt dazu die Unfallkasse Rheinland-Pfalz Auskunft.
Für Personenschäden anderer Teilnehmer ist die Krankenversicherung zuständig.
Wer haftet, wenn das Pferd jemanden verletzt?
Kommt durch das Pferd jemand zu Schaden, haftet der Halter oder der Reiter selbst. Für die Veranstalter ist es ratsam, vorher abzuklären, ob eine „Tierhalter-Haftpflichtversicherung“ besteht.


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