Pflegepersonen

Häusliche nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen sind z. B. versichert bei der Pflegetätigkeit im Bereich der Grundpflege:

  • Körperpflege
    z. B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege
  • Ernährung
    z.B. Vor- und Zubereiten der Nahrung oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilität
    z. B. Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung mit der pflegebedürftigen Person. Nicht versichert sind Spaziergänge.
  • hauswirtschaftliche Versorgung
    z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Bettwäsche und der Kleidung sowie das Beheizen der Wohnung

Auch auf dem direkten Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit besteht Unfallversicherungsschutz.

Nicht versichert sind Tätigkeiten, die überwiegend der gesamten Wohnungsgemeinschaft, gleichzeitig aber auch dem Pflegebedürftigen nutzen. So kann beispielsweise die Nahrungszubereitung für eine mehrköpfige Familie, die einen pflegebedürftigen Verwandten in ihrem Haushalt aufgenommen hat, nicht deswegen zur versicherten Tätigkeit werden, weil der Pflegebedürftige ebenfalls das Familienessen einnimmt. In diesem Fall steht die Versorgung der Familie und nicht die Pflege im Vordergrund.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Newsletter 41/2011 "Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen"

Vorträge der Fachtagung „Gesund-pflegen-online – Ihr Bündnis für Pflege“finden Sie hier.

 

Pflege, Informationsbrief

Informationsbriefe für Pflegende

Tipps und Adressen finden Angehörige in den Informationsbriefen für pflegende Angehörige "Zu Hause pflegen - bleiben Sie gesund".

Demenzkranke stellen Pflegende vor besondere Herausforderungen

Der eigene Wille zählt: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Depression im Alter: oft unerkannt und damit lebensgefährlich

 


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
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Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

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Fax: 02632 960-100
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