Aufsicht beim Transport zum Arzt

Der Schulelternbeirat unserer Schule hatte in seiner letzten Sitzung das Thema "Erste Hilfe und Beförderung von verletzten Schüler/innen" auf der Tagesordnung. Falls wir Eltern nicht erreichen können, werden bisher leicht verletzte Schüler/innen z.B. bei Schürf- oder Schnittverletzungen, Prellungen, Verstauchungen u.ä. vom Hausmeister im privaten PKW zum nahegelegenen Kinderarzt gefahren. Diese Verhaltensweise wurde in Frage gestellt. Es wurden Bedenken geäußert hinsichtlich nicht erkennbarer Verletzungen und der Gefahr, die Schüler könnten auf dem Transport kollabieren. Die Schulleitung wurde gebeten, eine entsprechende Stellungnahme von der Unfallkasse einzuholen.
1. Haben wir uns bisher richtig verhalten?
2. Verstößt unsere Vorgehensweise gegen bestehende Vorschriften?
3. Gibt es eindeutige Aussagen zu dem Verfahren?
4. Wenn ja: welches Vorgehen würden Sie uns empfehlen?

Antwort:

Die bisher praktizierte Auffassung deckt sich mit unseren Empfehlungen.

Die Unfallkasse ist an einer schnellen und wirtschaftlichen Versorgung der verletzten Schüler interessiert, d.h. es muss nicht in jedem Fall ein Krankentransportunternehmen beauftragt werden. Für Begleitpersonen des Schülers zum Arzt ergeben sich keine versicherungsrechtlichen oder Haftungsprobleme: Versicherungsschutz besteht, die Haftung ist per Gesetz weitestgehend ausgeschlossen.

Das Problem nicht erkannter Verletzungen und die Gefahr eines Kollapses besteht immer, das sollte aber von einem Ersthelfer beurteilt werden können. Deswegen aber einen Krankentransport durch ein Krankentransportunternehmen, welches seine Kosten mit uns abrechnen kann, zu beauftragen, halten wir bei einigermaßen vernünftiger Beurteilung des eingetretenen Schadens nicht für erforderlich.

Sie können bei Ihrer bisherigen Praxis verbleiben.

Einen Fahrauftrag für ein Taxi für den Transport von Schülern zum Arzt finden Sie nachstehend zum Herunterladen.

Taxischein für die Schule

 


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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