Betreuungskräfte / Ganztagsschule
An unserer Ganztagsschule sind als Betreuungskräfte auch Eltern und freiwillig tätige Inhaber mittelständischer Unternehmen (z.B. Buchhändler) eingesetzt. Ein Elternteil plant, mit den Schülern in der Gemeinde eine Bestandsaufnahme historischer Gebäude und Sehenswürdigkeiten anhand einer Ortsbesichtigung durchzuführen. Besteht dabei für die Schüler und die Betreuenden ebenfalls der Versicherungsschutz?
Antwort:
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für die Schüler im Rahmen von schulischen Veranstaltungen, für bei der Betreuung eingesetzte Personen, wenn diese „wie Lehrkräfte“ tätig werden.
Wenn Sie das genannte Ganztagsangebot also wie Schulstunden oder als Arbeitsgemeinschaft mit entsprechender pädagogischer Zielsetzung, gewisser Teilnahmepflicht nach Anmeldung und organisatorischer Einbindung der bereiten Eltern organisieren und deklarieren, besteht auch entsprechender Unfallversicherungsschutz.
So weit es sich bei dem „Sammeln von Informationen im Ort“ nicht lediglich um eine Einzelaktion handelt, sondern dies im Rahmen einer wie oben bezeichneten schulischen Aktion durchgeführt wird, steht auch dies unter Versicherungsschutz für Schüler und Betreuer – wie im Übrigen der Versicherungsschutz nicht an die Schulräume als Lernort gebunden ist.


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