Praktikanten im Bereich der Krankenpflege

Praktikanten im Bereich der Krankenpflege arbeiten unter Umständen mit Menschen, die an ansteckenden Krankheiten leiden. Diese Tätigkeit ist mit Infektionsgefahren verbunden. Die Praktikanten sollten – wie andere Beschäftigte eines Krankenhauses auch – geschützt sein gegen gefährliche Infektionen, wie z.B. gegen Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und in bestimmten Bereichen gegen Hepatitis A, Diphtherie und Keuchhusten, die beim Umgang mit Patienten erworben werden können.
Der Gesetzgeber schreibt jeder Einrichtung im Gesundheitsdienst vor, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter beim Umgang mit Patienten vor Infektionsgefahren soweit wie möglich geschützt sind.

Die nachstenhend herunterladbare Handlungshilfe gibt wertvolle Hinweise zum Gesundheitsschutz der Praktikanten.

Handlungshilfe zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten im Gesundheitswesen

 


Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

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