Unfallversicherungsschutz und Leistungen
Auch die rund 100.000 Studierenden in Rheinland-Pfalz gehören zu unseren Kunden.
Vorausgesetzt, sie sind an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben. Aber auch eingeschriebene Doktoranden/innen, Diplomanden/innen, Teilnehmer/innen an Ferienkursen oder eingeschriebene Gasthörer/innen sind gesetzlich unfallversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst auch hier nicht nur die eigentlichen Vorlesungen, sondern erstreckt sich darüber hinaus auch auf sonstige, von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie z.B. die Teilnahme an Exkursionen im In- und Ausland, am allgemeinen Hochschulsport oder auf Tätigkeiten in der studentischen Mitverwaltung.
Wie in den anderen Bereichen, sind auch hier die mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit zusammenhängenden direkten Wege versichert.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Lehrende und Studierende an Hochschule
(Stand April 2010)


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