Bauhelfer - kurze, nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten

Bauarbeiten fallen ihrer Art nach grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der (gewerblichen) Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

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Blut- und Organspender

Versichert sind Personen, die Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden (z.B. Haut, Niere, Knochenmark).

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Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Der Bauherr selbst, seine Angehörigen sowie andere, die unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit im Rahmen einer Baumaßnahme tätig werden

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Unfreie Personen

Personen, die während einer gesetzlich angeordneten Freiheitsentziehung oder aufgrund strafrechtlich, staatsanwaltschaftlicher oder jugendbehördlicher Anordnung einer Tätigkeit nachgehen

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Arbeitsgemeinschaft / Job-Center / Zuständigkeit

Arbeitsgentur und Kommunen richten für die Betreuung der 1-€-Jobber sogenannte Job-Center ein, die personell von den Kommunen und der Arbeitsgentur besetzt werden. Die Bediensteten bleiben Arbeitnehmer der jeweiligen Dienstherren. Wer ist dann der zuständige Unfallversicherungsträger?

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1 - € - Jobs (Hartz IV)

Die sogenannten "Ein-Euro-Jobber" - Empfänger des Arbeitslosengeldes II - stehen bei ihrer Tätigkeit und den damit zusammenhängenden Wegen wie Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Verein / Versicherungsschutz

Wir sind ein privatrechtlicher "Verkehrs- und Verschönerungsverein" und haben nun von der Gemeinde den Auftrag erhalten, die Grillhütte instandzusetzen. Wie sieht es mit dem Versicherunsschutz aus?

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Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Orensteinstr. 10, 56626 Andernach
Geschäftsführerin: Frau Beate Eggert

Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
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